Kreuz- und Kopftuchdebatte reloaded

„Religionsneutralität“

Mit dem Zauberwort „Religionsneutralität“ glaubte die Bundesregierung, sich aus der Kopftuch- und Kreuzdebatte wieder heraus zu winden und damit einen koalitionären Frieden gefunden zu haben. Tatsächlich aber zeigte sich sofort am Tag nach der Koalitionseinigung über das neue Arbeitsprogramm, dass mit dem Verweis auf das Neutralitätsgebot im Arbeitsprogramm der Interpretationsspielraum verschiedene Optionen offenlässt, mit dem entweder ein Verbot von religiösen Symbolen wie Kopftuch oder Kreuz in den Schulen begründet werden könnte oder dass dies vom Neutralitätsgebot her eben nicht notwendig sei. Damit wurde die Diskussion über Kopftuchverbot oder die Präsenz religiöser Symbole nicht – wie von Regierungsseite gewünscht – beendet, sondern im Gegenteil noch einmal angefeuert.

Als gemeinsamer Nenner wurde im Arbeitsprogramm festgeschrieben, dass a) jedenfalls ein Vollverschleierungsverbot für den öffentlichen Raum kommen müsse, b) Richterinnen, Staatsanwältinnen und Polizistinnen kein Kopftuch tragen dürften, aber c) Lehrerinnen weiterhin ein Kopftuch tragen dürften. Der Kompromiss lautet also: Partielles Kopftuchverbot und Vollverschleierungsverbot, andere religiöse Symbole sollen aber bleiben. Entsprechende gesetzliche Regelungen soll das neue Integrationsgesetz enthalten. Innenministerium und Justizministerium werden für die Umsetzung verantwortlich sein.

Das für Religionsfragen in der Bundesregierung zuständige Regierungsmitglied, Staatssekretärin Muna Duzdar, meinte im Anschluss an die Beschlussfassung des Regierungsübereinkommens, wenn über ein Kopftuchverbot diskutiert würde, dann müsste auch das Kreuz in den Klassenzimmern infrage gestellt werden können.[1] Diese Aussage führte zu heftigen Reaktionen und Distanzierungen. Der Boulevard schäumte. Dabei meinte Duzdar nur, sie wolle nun „mit allen Religionsgemeinschaften“ diskutieren, was das Neutralitätsgebot „im Einzelnen dann genau heißt“. Duzdar wörtlich: „Die ÖVP hat ein Kopftuchverbot gefordert. Und wir haben gesagt, wir diskutieren gerne über die Beziehung zwischen Religion und Staat. Aber dann geht es nicht, dass man sich nur ein religiöses Kleidungssymbol herausnimmt.“ Zugleich aber interpretierte Duzdar das Übereinkommen zwischen SPÖ und ÖVP so, dass darin gar kein Kopftuchverbot erlassen worden sei, weil es für den Bereich des Gerichtswesens in Österreich ohnehin schon entsprechende Regelungen gegeben hätte und weil ein ursprünglich angedachtes Kopftuchverbot für Lehrerinnen in der Schule nicht mehr vorgesehen sei. Wenn man also die Äußerung der Staatssekretärin genau liest, dann kann man darin weder ein Plädoyer für ein Kopftuchverbot herauslesen, noch eine Infragestellung der Kreuze in den Klassenzimmern. Was sie aber richtigerweise – vor allem an die Adresse der rechtspopulistischen Kräfte hierzulande – gesagt hat: Wer ein Kopftuchverbot fordert, der muss auch das religiöse Symbol des Kreuzes in den Klassenzimmern konsequenterweise in den Blick nehmen.

Partielles Kopftuchverbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen

„Der Staat ist verpflichtet, weltanschaulich und religiös neutral aufzutreten.“ So steht es im Regierungsübereinkommen. Das Kopftuch soll damit für Richterinnen, Staatsanwältinnen und Polizistinnen tabu sein. Dieses Verbot könnte konkrete Auswirkungen auf Juristinnen haben, die bereits mit der Richterinnen-Ausbildung begonnen hatten. Es muss daher garantiert werden, dass ein entsprechendes Verbot tatsächlich nur bei der Ausübung des Richteramtes verlangt werden kann, nicht aber bei sonstigen Tätigkeiten der Richterinnen und auch nicht im Rahmen der Ausbildung.

Vollverschleierungsverbot: unnötig und ein falsches Signal

Die Bundesregierung, so der Beschluss des Koalitionsübereinkommens von SPÖ und ÖVP, werde im neuen Integrationsgesetz ein Verschleierungsverbot festlegen, das heißt: Nikab und Burka werden in Österreich verboten werden. Bei Nichtbeachtung drohen 150 Euro Strafe.

Ein solches Verbot ist zwar nachvollziehbar, weil der Staat hier das Recht in Anspruch nimmt, klar zu zeigen, wo die Grenze einer freien Religionsausübung liegen könnte. Er zeigt: Gesichtsverhüllungen widersprechen der Art und Weise, wie in unserer Kultur sich Menschen begegnen sollen.

Gegen ein solches Verbot sprechen trotzdem einige Argumente.

Erstens ist die Zahl von Burka- oder Nikabträgerinnen hierzulande so marginal, dass es dafür kein eigenes Gesetz bräuchte. Laut islamischer Glaubensgemeinschaft würden weniger als ein paar Dutzend Burka- oder Nikab-Trägerinnen in Österreich leben. Der Theologe Paul Zulehner ortet daher in dieser Frage ein „Ablenkungsmanöver“[2] und glaubt, dass die Burka-Debatte „quantitativ völlig zu vernachlässigen“ sei.

Zweitens würde dieses Gesetz Frauen, die aus tiefster Überzeugung – sonst würden sie es wohl nicht tun – einen Vollschleier tragen, marginalisieren. Sie würden dazu gezwungen, zu Hause zu bleiben. Anstatt Integration zu ermöglichen, würde es zur Exklusion dieser Frauen führen.

Drittens gibt es in Österreich bereits ein Vermummungsverbot, das auf den Bereich der Vollverschleierung hin ausgegelegt werden könnte.

Viertens könnte aber auch eine Vollverschleierung im Sinne einer großzügigen religiösen Toleranz zugelassen sein. Damit wird ja niemand verletzt oder angegriffen. Da gibt es so viele Notwendigkeiten, gegen menschenrechtswidrige, frauenfeindliche, sexistische Übergrifflichkeiten vorzugehen, dass ein Burka- oder Nikabverbot sicherlich nicht diese Priorität hat.

Fünftens würde mit diesem Verbot automatisch suggeriert, hinter jeder Vollverschleierung stecke eine Diskriminierung von Frauen und eine fundamentalistische Orientierung.

Sechstens würde auch in der Frage der Vollverschleierung eine differenzierte Lösung die bessere Variante sein: Für Lehrende und Lernende ist es wichtig, sich in die Augen schauen zu können. Daher ist Vollverschleierung in der Schule unangebracht. Genauso natürlich auch in vielen anderen Berufen. Touristinnen, die vollverschleiert eine Einkaufsstraße hinuntergehen, stellen aber eigentlich kein Problem für die Gesellschaft dar.

 

Rechtspopulismus wird Regierungsprogramm

Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst und in den Schulen sowie generelles Verschleierungsverbot stehen seit vielen Jahren ganz oben auf dem Forderungskatalog rechtspopulistischer Parteien in Europa. Der FPÖ-Parteichef applaudierte daher dem neuen Koalitionsübereinkommen zur Frage der Vollverschleierung, bemerkte zugleich, es fehle noch das Kopftuchverbot.[3]

Vollverschleierungsverbot als Symbolpolitik gegen den Islam

Hinter Kopftuch- und Verschleierungsverboten versteckt sich gerne eine islamophobe Grundhaltung. Rechtspopulisten benützen die Kopftuch-Keule, um damit den Islam zu treffen. Man gibt also nach außen vor, für die Rechte von Mädchen und Frauen einzutreten, bekämpft aber in Wirklichkeit den Islam. Daher verwundert es auch nicht, dass gerade jene Kräfte am lautesten für ein Kopftuchverbot eintreten, für die der Islam eine menschenrechtsfeindliche, totalitäre, anti-aufklärerische und gewalttätige Ideologie sei, die mit Terrorismus und Krieg gegen das Christentum in Verbindung gebracht wird. Kopftuchverbot und Generalverdacht gegen den Islam hängen meist zusammen.
Die Konsequenz aus diesem Zusammenhang lautet, dass es noch so viel mehr Information über den Islam bräuchte, wie er sein könnte und auch gelebt wird. Ein Islam, der Barmherzigkeit und eben nicht Gewalt bedeutet. Daher braucht es auch einen entsprechenden Religionsunterricht in Österreich und eine umfassende Ausbildung für islamische Religionslehrerinnen und Religionslehrer.

Uniformen und Dienstkleidung

Ein Kopftuchverbot ist auch deswegen unnötig, weil ein Dienstgeber – wie auch der Staat – für seine Bereiche spezielle Uniformen oder Dienstkleidungen vorschreiben kann. Dies ist beispielsweise für Richterinnen, Polizistinnen oder Soldatinnen ohnehin geregelt. Auf diese Argumentation bezieht sich auch Integrationsminister Kurz, wenn er den Staat aus Arbeitgeber sieht, der für seinen Bereich Bekleidungsvorschriften erlassen könnte.[4] Allerdings, so müsste man einwenden, sollten solche Bekleidungsvorschriften nicht religiös oder kulturell diskriminierend sein und zum zweiten sollten sie auch, was die entsprechende Arbeit betrifft, nachvollzieh- und begründbar sein. Ein Kopftuch für eine Polizistin im Dienst ist sicherlich nicht geeignet, für das sie ja eine entsprechende dienstliche Kopfbedeckung hat. Das Kopftuch einer Lehrerin wiederum stellt dagegen im Sinne der Ausübung des Dienstes wohl kein Problem dar.

Klaus Heidegger, 6.2.2017

[1] Vgl. http://www.krone.at/oesterreich/das-kreuz-der-spoe-mit-staatssekretaerin-muna-duzdar-religionsdebatte-story-552092, abgerufen am 6.2.2017.

[2] Vgl. Zulehner Paul (2017): Burka-Debatte ist eine Ablenkung, in: KURIER, 5.2.2017.

[3] Vgl. DER STANDARD, 1.2.2017.

[4] So in der ORF-Diskussion „Im Zentrum“ am 5.2.2017.