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Martin Luther wurde 1583 in Eisleben in Deutschland geboren. Früh begann er seine Universitätslaufbahn. Aufgrund eines Gelübdes trat er in den strengen Orden der Augustiner-Eremiten ein. So wurde Luther Mönch, ließ sich aber nicht zum Priester weihen. Nachdem Luther zum Doktor der Theologie promoviert wurde, lehrte er im Fachbereich Bibelwissenschaften. Im so genannten „Turmerlebnis“ begriff Martin Luther, dass die Menschen nur durch gute Werke gerecht werden können. Der Zündfunke zum Verwürfnis zwischen Luther und den politisch-kirchlichen Machthabern war die Praxis der Ablasspredigt. Damit befassen sich die 95 Thesen Luthers, die im Jahr 1517 sofort eine breite Wirkung hatten. Dieses Datum (Thesenanschlag zu Wittenberg) wird als die eigentliche Geburtsstunde der Reformation gesehen. Damit begann auch der kirchlich-politische Widerstand gegen den Reformator. In einem ersten Ketzerprozess stellte Luther auch die Autorität des Papstes und der Konzilien in Frage. Mehrfach wurde Luther von den Herrschenden aufgefordert, zum „richtigen Glauben“ zurückzukehren. Der päpstliche Bann und die kaiserliche Acht waren die Folge. Schließlich wurde Luther exkommuniziert. Während der Gefangenschaft auf der Wartburg übersetzte Luther das Neue Testament ins Deutsche. Luther hat sich auch nach seinem Bruch mit Rom an das Zölibat gehalten und nicht geheiratet. Die Gesellschaft des Spätmittelalters war empfänglich für die Gedanken Luthers. Es war eine Zeit äußerster Missstände in der Kirche. Die Renaissance-Päpste huldigten einem Luxusleben, ließen Prachtbauten errichten, bedienten sich selbst kriegerischer Mittel, um ihre Macht zu erhalten oder auszubauen. Dafür wiederum benötigten sie viel Geld. Hier bot sich das Ablasswesen an. Einen Ablass konnte sich jemand erkaufen, um damit von seinen himmlischen oder irdischen Strafen für begangene Sünden befreit zu werden. Das Volk war im überwiegenden Ausmaß jedoch nicht an einer Reform der Kirche interessiert. Der Reformator Luther blieb daher zuerst mit seiner Kritik relativ allein.
Die Lehre Luthers lässt sich auf vier Prinzipien zurückführen: Es genügt allein der Glaube, die Gnade, die Hl. Schrift und schließlich die Tradition der Kirche, um das Heil zu erlangen. Die Heilsnotwendigkeit der Sakramente und ihre Vermittlung durch eine Kaste geweihter Priester war damit hinfällig, die Grundlage der römischen Kirche prinzipiell bedroht.
Luther begrüßte es folglich, dass sich vor allem die Bauern in Aufständen gegen die politischen und kirchlichen Fürsten erhoben. Im Augsburger Bekenntnis wurden (1530) die wichtigsten Inhalte der reformatorischen Lehre zusammengefasst. Im Augsburger Religionsfrieden (1555) wurde bestimmt, dass die Landesherren (Obrigkeiten) die Konfession ihres Territoriums frei bestimmen können. Auch den Untertanen wurde ein Religionsbestimmungsrecht zugestanden.
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