„Ehe für gleichgeschlechtlich Liebende“  aus einer katholischen Sichtweise

Ausgangspunkt: Erkenntnis des VfGH vom Dezember 2017 und die Umsetzung

Bald jährt sich das Erkenntnis des VfGH (4.12.2017), dass eine Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft das Diskriminierungsverbot verletzt. Mit Beginn des Jahres 2019 werden in Österreich somit gleichgeschlechtliche Paare den verschiedengeschlechtlichen Paaren in der Frage der Eheschließung gleichgestellt werden. Gleichzeitig steht dann die eingetragene Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen. Der VfGH begründete sein Urteil damit, dass zwei unterschiedliche Rechtsinstitute – Ehe für Heteropaare und eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle – letztlich fortschreiben, dass homosexuelle Paare zum Unterschied von Heteropaaren weniger wert seien und damit diskriminiert würden. Justizminister Moser kündigte kürzlich an, die Vorgaben des VfGH bald umsetzen zu lassen. Dies führte zu Kritik einiger Organisationen aus der katholischen Kirche und könnten das Bild entstehen lassen, als sei die gesamte katholische Kirche gegen eine „Ehe für alle“. Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV), die wesentlich von den Kartellverbindungen geprägt werden, schrieb in einer Stellungnahme, dass es genügen würde, die eingetragene Partnerschaft für alle Paare zu ermöglichen. (Kathpress 4.9.2018) Die Ehe allerdings, so die AKV, sei untrennbar damit verknüpft, eine Verbindung von Mann und Frau zu sein und offen für den Kindernachwuchs zu sein. Eine fast gleichlautende Argumentation wählte der Präsident des Katholischen Familienverbandes (KFÖ), Alfred Trendl. Zusätzlich, so der KFÖ, könnte durch die „Ehe für alle“ die Leihmutterschaft eingeführt werden. Auch der Katholische Laienrat Österreichs äußerte sich bei der Vollversammlung gegen eine „Ehe für alle“.

Was aber sagen und schreiben katholische Theologinnen und Theologen? Wo sind die anderen Stimmen innerhalb der katholischen Kirche, die angesichts eines jahrhundertealten furchtbaren Unrechts, das Schwule und Lesben erfahren mussten, sehr achtsam sind, wenn es um die gleichen Rechte homosexueller Menschen geht? Als Vorsitzender der Katholischen Aktion der Diözese Innsbruck ist es mir ein Anliegen, gerade auch auf das hinzuhören, was Schwule und Lesben heute im Sinne der Gleichberechtigung erwarten.

Achtsamkeit gegenüber Homosexualität

Papst Franziskus hat es im vergangenen Sommer nach seiner Irlandreise gut auf den Punkt gebracht: Stille und Schweigen ist in Sachen Homosexualität der falsche Weg, auch wenn es in diesem Bereich innerhalb der katholischen Kirche Polarisierungen gibt. Mit Blick auf das folgende Zitat wäre es falsch, dem Papst zu unterstellen, er würde Homosexualität verurteilen. Wörtlich meinte er zu den Eltern, wenn sie erfahren, dass ihr Sohn schwul oder ihre Tochter lesbisch ist: „Aber ich würde nie sagen, dass Stille ein Heilmittel ist. Einen Sohn oder eine Tochter mit homosexuellen Tendenzen zu ignorieren, ist ein Mangel an Väterlichkeit oder Mütterlichkeit. Du bist mein Sohn, du bist meine Tochter, so wie du bist! Ich bin dein Vater, deine Mutter. Lass uns reden! Und wenn du, Vater und Mutter, nicht dazu fähig bist, frag um Hilfe. Aber immer im Dialog, denn dieser Sohn oder diese Tochter hat das Recht auf eine Familie und nicht aus dieser herausgejagt zu werden. Das ist eine ernste Herausforderung, aber das macht Väterlichkeit und Mütterlichkeit aus.“

Die zivilrechtliche Einführung der „Ehe für alle“ böte Gelegenheit, eine jahrundertealte Schuld gegenüber gleichgeschlechtlich Liebenden aufzuarbeiten und sich ganz deutlich von jeglichen Diskriminierungen abzusetzen. Bedauernswert ist, wenn kirchlich-katholische Organisationen die zivilrechtliche Einführung einer „Ehe für alle“ ablehnen bzw. sich dazu negativ äußern. Es wäre gerade aus theologischer Sicht wichtig, andere Dimensionen ins Spiel zu bringen, als sich an dem überholten Diktum festzubeißen, dass nur eine heterosexuelle Partnerschaft verbunden mit der Offenheit für Kinder Ehe genannt werden dürfe.

Ehe in christlichen Sichtweisen

Martin Luther hatte es in seiner pointierten Sprache im Jahr 1530 in einer Schrift über die Ehe so formuliert: „Die Ehe ist ein weltlich Ding.“ Seit der Reformation ist Ehe aus evangelischer Sicht kein Sakrament mehr wie die Taufe oder das Abendmahl. Anders in der katholischen Kirche. Die Ehe hat – kirchlich gesehen – als eines der sieben Sakramente einen ganz besonderen Wert und eine herausragende Bedeutung im kirchlichen Leben. Doch auch für Martin Luther war die Ehe zugleich ein „heiliger Stand“ und damit ist diese Lebensform weit mehr als ein „weltlich Ding“. Sie ist eine „heilige Angelegenheit“.

In der folgenden Darstellung geht es mir darum, aus einem theologischen Blickwinkel zu begründen, warum die römisch-katholische Kirche nicht nur die geplante zivilrechtliche Einführung der Ehe für alle in Österreich ab 2019 positiv annehmen sollte, sondern selbst auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften als Ehen in einem christlichen Sinne werten und ihnen damit auch kirchliche Trauungen ermöglichen sollte. Mir ist bewusst, dass eine solche Positionierung bislang innerkatholisch kaum diskutiert worden ist. Im besten Falle wurden Segnungsfeiern für gleichgeschlechtliche Paare angedacht. Kirchliche Repräsentanten verschanzen sich weiterhin hinter den traditionellen Positionen, die eine Ehe exklusiv als Beziehung zwischen Mann und Frau definieren, die noch dazu auf die Zeugung von Nachkommenschaft angelegt sei.

Auf politischer Ebene setzte auch die neue ÖVP auf solche Positionen, wenn beispielsweise Gudrun Kugler als Menschenrechtssprecherin der ÖVP im Nationalrat ernannt worden ist. Die Nationalrätin wurde als Aktivistin bekannt, die gegen gleiche Rechte für Homosexuelle kämpfte und unter anderem meinte, dass christliche Standesbeamte auch eine eingetragene Partnerschaft aus Glaubensgründen ablehnen dürfen. Dies zeigt, dass es Kräfte gibt, die gezielt die errungene Gleichstellung wieder rückgängig machen möchten.

Ehe als Realsymbol der Liebe Gottes

Laut Lehre der katholischen Kirche wird die Ehe als umfassende personale und partnerschaftliche Lebensgemeinschaft gesehen. Der Ehebund kommt durch das Ja-Wort zustande. Damit schenken sich die Partner selbst dieses Sakrament. Es ist das einzige der sieben Sakramente, in dem nicht ein Diakon, Priester oder Bischof der Spender ist – mit Ausnahme von einer Nottaufe. Tragende Elemente der Ehe sind die gegenseitige Hingabe, das Füreinander-da-Sein, das Sich-selber-Schenken. Theologisch gewendet wird die Ehe immer als sinnlich-begreifbares Abbild der Liebe Gottes zu uns Menschen gesehen. Treue wiederum ist das Markenzeichen dieser Liebe.

Die katholische Kirche stellt den Jesusbezug zu allen Sakramenten her. Der normative Rückbezug auf Jesus von Nazareth bedeutet in diesem Fall, dass in der Partnerschaft das Handeln Jesu zum Ausdruck kommen sollte. In diesem Sinne – nicht in einem institutionell-formalen Sinn – wurde die Ehe als Sakrament von Jesus Christus eingesetzt. Die Sakramentalität der Ehe ist nicht so sehr die Hochzeit bzw. kirchliche Trauung, sondern wirkt sich im alltäglichen Eheleben aus, wo heilende Begegnungen stattfinden, die Gott erspüren lassen. Ehe geschieht im Dienst füreinander. Ehe geschieht dann, wenn sich die Partner annehmen, wie sie sind, sich verzeihen können, sich aufeinander verlassen können. Ehen sind deswegen, wie es das Zweite Vatikanum nennt, „Hauskirchen“.

Diese christliche Sicht von Ehe finden wir auch bei Martin Luther und den evangelischen Kirchen. Da zählt es, ständig neu an seiner Partnerschaft zu arbeiten, sich immer wieder neu zu versöhnen. Es geht um Achtung, Respekt und gegenseitiges Vertrauen. Ein evangelischer Theologe hat es einmal so formuliert: „Nach reformatorischer Auffassung hat eine Partnerschaft erst dann das Zeug zu einer christlichen Ehe, wenn beide Partner zu der Gewissheit gelangen können: Das gefällt Gott!“

Die Theologie des Ehesakramentes, all die positiven Aspekte, die über Ehe formuliert worden sind, gelten sie nun nur für gemischtgeschlechtliche Paare? Dafür gibt es letztlich keine Begründung. Im Gegenteil. Jeder theologische Aspekt der Ehe gilt in gleicher Weise auch für gleichgeschlechtliche Paare. Auch in ihrer Liebe kann die Liebe Gottes sichtbar werden. Auch sie können die Treue Gottes zu uns Menschen versinnbildlichen. Auch sie können den Christusbezug verkörpern, indem ihre Partnerschaft zur Nachfolgegemeinschaft wird. Auch in ihr kann sich die Gnade entfalten und auch in ihr kann die heilige Geistkraft wirksam werden. Wenn diese Aspekte auch für gleichgeschlechtlich Liebende gesehen werden, dann hört sich jene diskriminierende Sichtweise auf, die gleichgeschlechtlich Liebende auf Sexualität reduziert. Es wird sichtbar, wie viele andere Dimensionen – gleich wie bei Heteropaaren – gleichgeschlechtliche Paare haben.

Eine Ehe und Partnerschaft wird aus dieser Perspektive nicht vorrangig unter dem Aspekt der sexuellen Orientierung beurteilt, sondern es geht um einen respektvollen Umgang, um Liebe, Verantwortung und Verlässlichkeit als Grundlagen von Partnerschaft und Familie.

Die Kirche bekräftigt und stärkt das Ja der Liebenden

Das Besondere an der kirchlichen Trauung ist, dass auch die Kirche das Ja zur Liebesgemeinschaft der beiden Ehepartner ausspricht. Es ist nicht nur Sache des Liebespaares, nicht nur Sache des Standesamtes, nicht nur zivilrechtlich geregelt und nicht nur bedeutsam für das Finanzamt. Zum Ja-Wort der Liebenden kommt das Ja-Wort der Kirche, die das Ja Gottes für das Paar erbittet. Ob das gemeinsame Leben gelingt, liegt nicht nur im Paar selbst begründet, sondern auch im Zuspruch von Freunden und Freundinnen und Familien. Gerade in einer Zeit, in der es vielfach einen Rückzug ins Private gibt, ist dieser soziale Aspekt sehr wichtig. Die Gemeinschaft wird das Paar stärken – gerade dann, wenn eine Ehe einmal in schwierige Phasen kommen sollte. Genauso bringt eine Ehe ihre gebündelte Kraft in die Gemeinschaft ein.

Wiederum ist dieser ekklesiologische Aspekt bedeutsam für gleichgeschlechtlich Liebende. So wird deutlich, dass die Kirche den Wert solcher Partnerschaften voll anerkennt – und nicht nur ein wenig oder unter dem Aspekt herablassender Toleranz. Nein, gleichwertig!

Segensfeier für gleichgeschlechtliche Paare

Bereits im Jahr 2001 hatte die Katholische Männerbewegung Österreichs (KMBÖ) im Anschluss an eine Konferenz um die Ermöglichung von Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare in der katholischen Kirche gebeten. Allerdings machte die KMBÖ den Unterschied: Segnung ja, kirchliche Trauung nein, denn, so die Argumentation: „Dem Wunsch nach der Ehe können wir nicht zustimmen, da das Sakrament der Ehe für uns per definitionem ‚für die Liebe der Partner zueinander und zur Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft‘ eingesetzt wurde.“ Eine Segensfeier sollte allerdings dazu dienen, dass Schwule und Lesben eine öffentliche und verantwortete Partnerschaft ermöglicht werde.

Damals wurden die KMBÖ-Funktionäre vom zuständigen Referatsbischof Christian Werner sowie vom St. Pöltner Diözesanbischof Kurt Krenn auf Schärfste zurückgewiesen. Letzterer verlangte, dass die „Irrtürmer“ öffentlich widerrufen werden müssten und dass die Äußerungen der Männerbewegung „schwerwiegend gegen die Glaubens- und Sittenlehre der Kirche verstoßen“. Eine Organisation, die solche Positionen vertrete, könne und dürfe das Wort „katholisch“ nicht in Anspruch nehmen. Christian Werner sprach sich ebenfalls wie der für Familienangelegenheiten zuständige Bischof Klaus Küng klar gegen eine Segnung aus, weil dies als Trauung missverstanden werden könnte – diese aber Mann und Frau vorbehalten sei. Egon Kapellari, damals Diözesanbischof von Graz-Seckau, meinte im Gleichklang, „dass eine kirchliche Segnung homosexueller Lebensgemeinschaften von allen katholischen Bischofskonferenzen einhellig abgelehnt wird, weil sie der kirchlichen Lehre klar widerspricht“.

Diese negative Sicht von Segnungsfeiern für gleichgeschlechtlich Liebende wird gespeist aus den jahrhundertealten Vorurteilen gegenüber homosexuellen Menschen. Tatsächlich wurde – und wird – meist das Wort von der „Schöpfungsordnung“ verwendet, womit gemeint ist: Schwule und Lesben würden gegen die Schöpfungsordnung handeln, wenn sie eine Partnerschaft eingehen. Vereinfacht gesagt heißt dies: Wer Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare ablehnt, bringt damit seine Verurteilung von Homosexualität zum Ausdruck.

Kirchliche Trauung ist mehr als Segensfeier

Tatsächlich haben die Gegner einer kirchlichen Segensfeier für gleichgeschlechtliche Paare in einer gewissen Weise Recht. Solche Segensfeiern dürften sich doch im Wesentlichen von einer Trauung nicht wesentlich unterscheiden. Die Unterschiede zwischen Segensfeier und Trauung sind in der praktischen Durchführung jedenfalls verschwommen. Darf beispielsweise bei einer Segnungsfeier der so wichtige Satz „ich nehme dich an als meine Frau/meinen Mann. Ich will dich lieben, ehren und achten, solange ich lebe“ nur exklusiv bei einer Trauung verwendet werden? Welche Zeichen werden verwendet? Der Kuss? Die Ringe? Die priesterliche Stola, die über die vereinten Hände gelegt wird? Segnungsfeiern im Bereich der evangelischen Kirche, wie sie bereits stattfinden, unterscheiden sich jedenfalls vielfach nicht mehr von kirchlichen Trauungen.

Die Aufhebung von schwulen- und lesbenfeindlichen Aussagen

Kirchliche Segensfeiern und Trauungen für schwule und lesbische Paare würden letztlich dazu führen, dass die Sexualmoral in einigen Aspekten neu geschrieben und gelesen werden müsste. Unselige Sätze wie jener aus dem Weltkatechismus, die homosexuelle Handlungen mit Sünde gleichsetzen, müssten endlich verschwinden.

Ehe auch ohne Zeugungsfähigkeit

Zum meistgenannten Argument gegen eine Ehe für alle bzw. aus katholischer Sicht gegen die Möglichkeit einer gleichgeschlechtlichen Ehe als Sakrament und damit gegen kirchliche Segnungsfeiern oder Trauungen für homosexuelle Paare zählt die Behauptung, dass für eine Ehe die Fähigkeit zur Nachkommenschaft konstitutiv sei. Diese wiederum sei daran geknüpft, dass biologisch eben nur eine gemischtgeschlechtliche Partnerschaft diese Fähigkeit zur Nachkommenschaft beinhalte. Kurz gesagt lautet das Ehe-Bild: Ehe ist eine Verbindung von Mann und Frau, aus der Kinder hervorgehen. Oder anders ausgedrückt: Die Potentialität zur Lebensweitergabe ist nur durch eine solche Beziehung gegeben. Die Dreierbeziehung der leiblichen Eltern zu ihrem Kind/ihren Kindern sei untrennbares Wesensmerkmal der Ehe. Damit könne eine Ehe nicht für Homosexuelle geöffnet werden.

Olivier Dantine, Superintendent der evangelischen Kirche von Tirol und Salzburg, unterstrich die Argumentation, dass Ehe nicht untrennbar mit Nachkommenschaft in Verbindung gebracht werden sollte. Dies würde erstens dem Wesen der Ehe nicht gerecht und könnte zweitens für kinderlose Paare einen Druck bedeuten, ihre Ehe als weniger wertvoll zu sehen, weil einer der postulierten Ehezwecke nicht erfüllt sei. Kinder wiederum, so Dantine, könnten sich in manchen Fällen ausgenützt fühlen, wenn sie sich als Zweck einer Ehe verstehen müssten. Michael Bünker, Bischof der Evangelischen Kirche, hat sich in gleicher Weise daher auch für die Institution einer „Ehe für alle“ ausgesprochen.

Tatsächlich sieht auch die katholische Kirche im kirchlichen Recht eine „Zeugungsunfähigkeit“ nicht als Ehehindernis an – zum Unterschied von der „Beischlafunfähigkeit“, die überholterweise noch als Ehehindernis in konservativ-fundamentalistischen Diktionen angegeben wird, in dieser Form jedoch längst schon im Widerspruch zu anderen kirchlichen Texten steht. Eine Argumentation, die also die Offenheit gegenüber der Nachkommenschaft – und implizit ist damit immer Zeugungsfähigkeit gemeint – als Kardinalargument gegen eine Ehe für alle anführt, widerspricht der Tatsache, dass dies auch kirchenrechtlich nicht mehr vorgesehen ist.

Ermutigungen zum Schluss

Wenn gleichgeschlechtlich Liebende in einer Partnerschaft leben, sich selbst schon ein unbedingtes Ja geschenkt haben, dann leben sie – sakramentaltheologisch gesehen – jetzt schon die Ehe, auch wenn ihnen kirchliche Strukturen noch das Ritual der Trauung verweigern. Sünde ist nicht, wenn Menschen gleichgeschlechtlich lieben, sondern die Sünde liegt in den Strukturen und Geisteshaltungen, die weiterhin dazu führen, dass Menschen aufgrund ihrer homosexuellen Veranlagungen ausgegrenzt oder diffamiert werden. In der Tradition eines Jesus von Nazaret, der sich in seinem Leben und seiner Botschaft nie scheute, Gesetze im Sinne des Menschlichen zu deuten, braucht es heute Verantwortliche, die vorangehen in eine Kirche, in der lesbische und schwule Partnerschaften gleichberechtigt anerkannt und an jenem Maßstab gemessen werden – dem Maßstab der Liebe und Treue – mit dem auch gemischtgeschlechtliche Partnerschaften gemessen werden. Die Entwicklung ist nicht mehr aufzuhalten. Viele andere Kirchen zeigen heute der römisch-katholischen Kirche, dass für Schwule und Lesben längst nicht mehr das Sündeneck und Beichtstuhl und Askese vorgesehen sind.

Mag. Dr. Klaus Heidegger, MAS
Vorsitzender der Katholischen Aktion der Diözese Innsbruck
Präsidiumsmitglied der Katholischen Männerbewegung
Religionslehrer am Privaten ORG Volder St. Karl

Überarbeitete Fassung vom 4. 9. 2018

www.klaus-heidegger.at