Bildungspolitische Gründe
- Religiös-ethische Grundbildung für alle Schülerinnen und Schüler (entsprechend dem Zielparagraphen 2 des SchOG)
- Heterogenität, multireligiöse und multukulturelle Lebenswelten in den Schulklassen würde als Chance wahrgenommen
- REU würde Integration und Inklusion verstärken; Differenzen nicht als Konfliktpotenzial begreifen, sondern Verständnis füreinander entwickeln
- Gemeinsames interreligiöses und interkulturelles Lernen wäre möglich
- Ethisches Lernen wäre nicht mehr „Ersatz“ (Ethikunterricht galt bisher als „Ersatzunterricht“)
- Auch Konfessionsfreie haben Interesse, über Religionen zu lernen
- Alle würden Grundkenntnisse über Religionen haben
- Innenperspektive von religiös Eingebundenen würde nicht verschwinden, sondern könnte sich von SchülerInnenseite kommunikativ im Unterricht entfalten
- In der Begegnung mit anderen wird die eigene Identität gestärkt und nicht vermischt
- Gemeinsames Lernen über Religionsgrenzen hinaus
- Klassen müssten nicht mehr geteilt werden
- Zustimmung von Seiten der SchülerInnen wäre jedenfalls gegeben
- Die Zeit ist längst reif für einen solchen Unterricht
- Religiöse- und ethische Bildung würde gestärkt
- Zusammenhang zwischen religiöser und ethischer Bildung würde als Prinzip gelebt
- Ethikunterricht wäre nicht anstelle von Religionsunterricht, sondern das Lernen über und von Religionen wäre Teil des Lernens über Ethik
- Ethikunterricht allein würde das Image haben: Ein Fach für „Gottlose“
- Auch faktisch ist RU längst schon ein Religions- und Ethikunterricht geworden
- Freiwilliger konfessioneller Unterricht würde damit nicht abgeschafft, sondern als Ergänzung weiter bestehen
- Freiwilligkeit des konfessionellen RU würde dem Image von Religion nützen
- Durch Beibehaltung des konfessionellen RU wäre dieses Modell auch konkordatskonform
- REU könnte sich logisch aus dem bisherigen Religionsunterricht bzw. aus dem bisherigen Schulversuch Ethik heraus entwickeln (Lehrpläne daraus gestalten, …)
Administrative Gründe
- RUE könnte als Zweistundenfach im Regelunterricht stattfinden (nicht als Randstunden abgedrängt)
- RUE und konfessioneller RU würden nicht als Konkurrenzfächer erscheinen, sondern konfessioneller RU als Ergänzung
- ReligionslehrerInnen wären für das Fach RUE mit entsprechenden Zusatzqualifikationen geeignete Pädagogen und Pädagoginnen; ebenfalls gibt es schon wie bisher die Ethiklehrerinnen und Ethiklehrer – wobei auch dort an religionskundliche Weiterbildungen gedacht werden kann
- Kooperation zwischen Kirchen/Religionsgemeinschaften und staatlichen Stellen/Bildungsministerium/Bildungsdirektionen sowie den Ausbildungsinstanzen Universitäten/Pädagogischen Hochschulen in Fragen der Aus- und Weiterbildung
Klaus Heidegger, 28.1.2019