bleib
du Kind
du hast das Recht
Bleiberecht
bleib
du Kind
du bist wie wir
Heimatrecht
bleib
du Kind
du bist ein Mensch
Menschenrecht
klaus.heidegger, 29.1.2021
In der Nacht von 27. zum 28. Jänner wurden drei Schülerinnen und ihre Familienangehörigen nach Georgien und Armenien abgeschoben. Es war am Ende des internationalen Gedenktages zum Holocaust. Die Kinder und ihre Angehörigen lebten schon seit einiger Zeit mit negativen Asylbescheiden im Land. Alle Familien waren seit vielen Jahren mehrfach integriert. Die Schülerinnen sind hier zur Welt gekommen und wurden mitten aus dem Schulalltag herausgerissen.
Einhellig wurde diese nächtliche massive Polizeiaktion kritisiert. Der Bundespräsident zeigte sich schockiert. Die Kirchen in Österreich haben diese Abschiebepraxis einhellig und klar verurteilt. Wichtigstes Argument gegen diese Abschiebung war der Hinweis auf das humanitäre Bleiberecht. Zusätzlich wurde nun gefordert, dass die Gewährung dieses Bleiberechtes auf die Ebene der Kommunen verlegt werden sollte, weil diese am besten über den Integrationsgrad entscheiden könnten. Auch wenn es entsprechende Asylgesetze gibt, die solche Abschiebepraxis legitimieren könnten, so müssten sich auch diese Gesetze menschenrechtlichen Standards unterordnen. Hinzu kommt auch der Hinweis auf die Kinderrechtskonvention, die den besonderen Schutz von Kindern fordert. Als mögliche Maßnahme, um in Hinkunft derartige Abschiebungen zu verhindern, wurden Härtefallkommissionen gefordert, die in jedem Bundesland einzurichten sind. Ihre Aufgabe bestehe darin, bei negativen Asylbescheiden zu prüfen, ob nicht ein humanitärer Aufenthaltstitel berechtigt sei.